Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 HLG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 HLG darstellt, ist in den beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abt. II/Sch2), beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Paul im Lavanttal und Ruden aufliegenden Katasterlageplänen mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 3, Plan Nr. KB.UV 221.PGK.S.T02 bis KB.UV 221.PGK.S.T04, Maßstab 1:2500 durch die grau unterlegten Streifen ausgewiesen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, HLG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, HLG darstellt, ist in den beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abt. II/Sch2), beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Paul im Lavanttal und Ruden aufliegenden Katasterlageplänen mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 3, Plan Nr. KB.UV 221.PGK.S.T02 bis KB.UV 221.PGK.S.T04, Maßstab 1:2500 durch die grau unterlegten Streifen ausgewiesen.