Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels, Fassung vom 21.09.2026

§ 0

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. März 1961 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
StF: BGBl. Nr. 92/1961

Art. 1

Text

Seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1959,, haben nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen die Niederlande die Anwendung des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften vom 26. Juni 1936, in der Fassung des Protokolls vom 11. Dezember 1946, Bundesgesetzblatt Nr. 178 aus 1950,, auf die Niederländischen Antillen bekanntgegeben.