Tierärzte
§ 46.Paragraph 46,
(1)Absatz eins,Die Gebühr für Mühewaltung beträgt
für eine körperliche Untersuchung samt Befund und Gutachten
eines Großtiers (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je über ein Jahr)
in einfachen Fällen
25,90 Euro (Anm. 1)Anmerkung eins, )
mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten
33,90 Euro (Anm. 2)Anmerkung 2, )
mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
50,50 Euro (Anm. 3)Anmerkung 3, )
eines mittleren Tieres (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je unter einem Jahr, Schwein, Schaf, Ziege) in einfachen Fällen
13,70 Euro (Anm. 4)Anmerkung 4, )
eines Kleintiers (zB Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Ente) in einfachen Fällen
12,20 Euro (Anm. 5)Anmerkung 5, )
für eine Massentieruntersuchung einschließlich der Berücksichtigung der Umweltbedingungen samt Befund und Gutachten
je Großtier oder mittleres Tier mit Ausnahme der unter dem Buchstaben b angeführten Tiere in einfachen Fällen
13 Euro (Anm. 6)Anmerkung 6, )
bei Schweinen, Schafen oder Ziegen in einfachen Fällen bei einem Bestand von 50 bis 100 Stück insgesamt
239,70 Euro (Anm. 7)Anmerkung 7, )
bis 250 Stück insgesamt
415,40 Euro (Anm. 8)Anmerkung 8, )
bis 1 000 Stück insgesamt
702,90 Euro (Anm. 9)Anmerkung 9, )
als 1 000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von
79,90 Euro (Anm. 10)Anmerkung 10, )
für jedes weitere angefangene Tausend
bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen) in einfachen Fällen bei einem Bestand von
bis 200 Stück insgesamt
79,90 Euro (Anm. 10)Anmerkung 10, )
bis 1 000 Stück insgesamt
111,90 Euro (Anm. 11)Anmerkung 11, )
001 bis 10 000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von
40 Euro (Anm. 12)Anmerkung 12, )
für jedes weitere angefangene Tausend;
mehr als 10 000 Stück mit einem Zuschlag von
28,90 Euro (Anm. 13)Anmerkung 13, )
jedes darüberliegende weitere angefangene Tausend
in den Fällen der Z 1 Buchstaben b und c und Z 2in den Fällen der Ziffer eins, Buchstaben b und c und Ziffer 2
bei einer eingehenden Begründung des Gutachtens das Eineinhalbfache,
bei einer besonders eingehenden, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenden oder besonders ausführlichen und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzenden Begründung des Gutachtens das Doppelte der dort festgesetzten Gebühren
für eine Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten
bei einem Großtier
in einfachen Fällen
79,90 Euro (Anm. 10)Anmerkung 10, )
mit eingehender Begründung des Gutachtens
111,90 Euro (Anm. 11)Anmerkung 11, )
mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
159,80 Euro (Anm. 14)Anmerkung 14, )
bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
bei einem mittleren Tier
in einfachen Fällen
40 Euro (Anm. 12)Anmerkung 12, )
mit eingehender Begründung des Gutachtens
56 Euro (Anm. 15)Anmerkung 15, )
mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
79,90 Euro (Anm. 10)Anmerkung 10, )
bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
bei einem Kleintier mit Ausnahme von Geflügel
in einfachen Fällen
16,20 Euro (Anm. 16)Anmerkung 16, )
mit eingehender Begründung des Gutachtens
40 Euro (Anm. 12)Anmerkung 12, )
mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
64 Euro (Anm. 17)Anmerkung 17, )
bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen)
in einfachen Fällen
16,20 Euro (Anm. 16)Anmerkung 16, )
mit eingehender Begründung des Gutachtens
24,10 Euro (Anm. 18)Anmerkung 18, )
mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
40 Euro (Anm. 12)Anmerkung 12, )
bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen tierischen Frucht samt Befund und Gutachten
12,20 Euro (Anm. 5)Anmerkung 5, )
für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektoskopische Untersuchung (von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen) samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart
14,30 Euro (Anm. 19)Anmerkung 19, )
für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung
17,90 Euro (Anm. 20)Anmerkung 20, )
für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung
40 Euro (Anm. 12)Anmerkung 12, )
für eine Untersuchung von Blutflecken auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art samt Befund und Gutachten
bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Uhlenhut
23 Euro (Anm. 21)Anmerkung 21, )
bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Ouchterlony
35,30 Euro (Anm. 22)Anmerkung 22, )
sonst
12,40 Euro (Anm. 23)Anmerkung 23, )
für eine Blutentnahme
12,40 Euro (Anm. 23)Anmerkung 23, )
für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten
zur Bestimmung der Blutgruppe
12,40 Euro (Anm. 23)Anmerkung 23, )
zur Bestimmung der Serumgruppe
21,40 Euro (Anm. 24)Anmerkung 24, )
zur Bestimmung jedes Enzymmerkmals
21,40 Euro (Anm. 24)Anmerkung 24, )
für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten
für jeden Kultur- oder Tierversuch
21,40 Euro (Anm. 24)Anmerkung 24, )
für jede Serumagglutination
5,60 Euro (Anm. 25)Anmerkung 25, )
sonst
10,80 Euro (Anm. 26)Anmerkung 26, )
für eine virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten
44,20 Euro (Anm. 27)Anmerkung 27, )
für eine Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten
88,10 Euro (Anm. 28)Anmerkung 28, )
für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten
bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme
bei einem Großtier
43,30 Euro (Anm. 29)Anmerkung 29, )
sonst
25,90 Euro (Anm. 1)Anmerkung eins, )
bei Durchleuchtung
16,20 Euro (Anm. 16)Anmerkung 16, )
bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren
für eine Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft samt Befund und Gutachten
bei sensorischer Untersuchung
12,20 Euro (Anm. 5)Anmerkung 5, )
bei einfacher qualitativer Bestimmung einzelner Bestandteile (Stärke, Ammoniak sowie Bestimmung des pH-Wertes und dergleichen) je
5,60 Euro (Anm. 25)Anmerkung 25, )
bei histologischer Untersuchung (zehn Präparate)
70,50 Euro (Anm. 30)Anmerkung 30, )
bei bakteriologischer Untersuchung
bei Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl
8,20 Euro (Anm. 31)Anmerkung 31, )
bei Isolierung einzelner Keimgruppen und Bestimmung deren Anzahl
12,20 Euro (Anm. 5)Anmerkung 5, )
bei serologischer Untersuchung auf Eiweißart
12,20 Euro (Anm. 5)Anmerkung 5, )
bei serologischer Bestimmung der Art- und Gruppenzugehörigkeit von Bakterien
12,20 Euro (Anm. 5)Anmerkung 5, )
bei Bestimmung biochemischer Eigenschaften von Bakterien
12,20 Euro (Anm. 5)Anmerkung 5, )
bei biologischem Nachweis von Hemmstoffen (Antibiotika, Konservierungsmittel und dergleichen)
8,20 Euro (Anm. 31)Anmerkung 31, )
bei Nachweis von Hormonen oder hormonal wirksamen Substanzen (zB Östrogene, Thyreostatika) im Tierversuch
40 Euro (Anm. 12)Anmerkung 12, )
(2)Absatz 2,Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Z 2 Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.Soweit sich dies nicht bereits aus dem Absatz eins, ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Ziffer 2, Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.
(_______________
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 134/2007 ab 1.7.2007: 30,30 €Anmerkung eins, : gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2007, ab 1.7.2007: 30,30 €
gemäß BGBl. II Nr. 430/2023 ab 1.1.2024: 43,90 Eurogemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2023, ab 1.1.2024: 43,90 Euro Anm. 2: ab 1.7.2007: 39,70 €Anmerkung 2, : ab 1.7.2007: 39,70 €
ab 1.1.2024: 57,60 Euro
Anm. 3: ab 1.7.2007: 59,10 €Anmerkung 3, : ab 1.7.2007: 59,10 €
ab 1.1.2024: 85,70 Euro
Anm. 4: ab 1.7.2007: 16 €Anmerkung 4, : ab 1.7.2007: 16 €
ab 1.1.2024: 23,20 Euro
Anm. 5: ab 1.7.2007: 14,30 €Anmerkung 5, : ab 1.7.2007: 14,30 €
ab 1.1.2024: 20,70 Euro
Anm. 6: ab 1.7.2007: 15,20 €Anmerkung 6, : ab 1.7.2007: 15,20 €
ab 1.1.2024: 22 Euro
Anm. 7: ab 1.7.2007: 280,40 €Anmerkung 7, : ab 1.7.2007: 280,40 €
ab 1.1.2024: 406,60 Euro
Anm. 8: ab 1.7.2007: 486,00 €Anmerkung 8, : ab 1.7.2007: 486,00 €
ab 1.1.2024: 704,70 Euro
Anm. 9: ab 1.7.2007: 822,40 €Anmerkung 9, : ab 1.7.2007: 822,40 €
ab 1.1.2024: 1 192,50 Euro
Anm. 10: ab 1.7.2007: 93,50 €Anmerkung 10, : ab 1.7.2007: 93,50 €
ab 1.1.2024: 135,60 Euro
Anm. 11: ab 1.7.2007: 130,90 €Anmerkung 11, : ab 1.7.2007: 130,90 €
ab 1.1.2024: 189,80 Euro
Anm. 12: ab 1.7.2007: 46,80 €Anmerkung 12, : ab 1.7.2007: 46,80 €
ab 1.1.2024: 67,90 Euro
Anm. 13: ab 1.7.2007: 33,80 €Anmerkung 13, : ab 1.7.2007: 33,80 €
ab 1.1.2024: 49 Euro
Anm. 14: ab 1.7.2007: 187,00 €Anmerkung 14, : ab 1.7.2007: 187,00 €
ab 1.1.2024: 271,20 Euro
Anm. 15: ab 1.7.2007: 65,50 €Anmerkung 15, : ab 1.7.2007: 65,50 €
ab 1.1.2024: 95 Euro
Anm. 16: ab 1.7.2007: 19,00 €Anmerkung 16, : ab 1.7.2007: 19,00 €
ab 1.1.2024: 27,60 Euro
Anm. 17: ab 1.7.2007: 74,90 €Anmerkung 17, : ab 1.7.2007: 74,90 €
ab 1.1.2024: 108,60 Euro
Anm. 18: ab 1.7.2007: 28,20 €Anmerkung 18, : ab 1.7.2007: 28,20 €
ab 1.1.2024: 40,90 Euro
Anm. 19: ab 1.7.2007: 16,70 €Anmerkung 19, : ab 1.7.2007: 16,70 €
ab 1.1.2024: 24,20 Euro
Anm. 20: ab 1.7.2007: 20,90 €Anmerkung 20, : ab 1.7.2007: 20,90 €
ab 1.1.2024: 30,30 Euro
Anm. 21: ab 1.7.2007: 26,90 €Anmerkung 21, : ab 1.7.2007: 26,90 €
ab 1.1.2024: 39 Euro
Anm. 22: ab 1.7.2007: 41,30 €Anmerkung 22, : ab 1.7.2007: 41,30 €
ab 1.1.2024: 59,90 Euro
Anm. 23: ab 1.7.2007: 14,50 €Anmerkung 23, : ab 1.7.2007: 14,50 €
ab 1.1.2024: 21 Euro
Anm. 24: ab 1.7.2007: 25,00 €Anmerkung 24, : ab 1.7.2007: 25,00 €
ab 1.1.2024: 36,30 Euro
Anm. 25: ab 1.7.2007: 6,60 €Anmerkung 25, : ab 1.7.2007: 6,60 €
ab 1.1.2024: 9,60 Euro
Anm. 26: ab 1.7.2007: 12,60 €Anmerkung 26, : ab 1.7.2007: 12,60 €
ab 1.1.2024: 18,30 Euro
Anm. 27: ab 1.7.2007: 51,70 €Anmerkung 27, : ab 1.7.2007: 51,70 €
ab 1.1.2024: 75 Euro
Anm. 28: ab 1.7.2007: 103,10 €Anmerkung 28, : ab 1.7.2007: 103,10 €
ab 1.1.2024: 149,50 Euro
Anm. 29: ab 1.7.2007: 50,70 €Anmerkung 29, : ab 1.7.2007: 50,70 €
ab 1.1.2024: 73,50 Euro
Anm. 30: ab 1.7.2007: 82,20 €Anmerkung 30, : ab 1.7.2007: 82,20 €
ab 1.1.2024: 119,20 Euro
Anm. 31: ab 1.7.2007: 9,60 €Anmerkung 31, : ab 1.7.2007: 9,60 €
ab 1.1.2024: 13,90 Euro)