• 89/1860

    Fundstelle

    89/1860

    Bezeichnung des Kundmachungsorgans

    Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich

    Typ

    Verordnung

    Stück

    21

    Beschlussdatum der Rechtsnorm

    07.04.1860

    Datum der Kundmachung

    18.04.1860

    Anfangsseite

    184

    Titel

    Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Bestrafung jener, nicht mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechen, welche von, zu lebenslangem Kerker verurtheilten Personen begangen werden

    Dokumentnummer

    rgb1860_0089_00184