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Hauptdokument
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Fundstelle
89/1860
Bezeichnung des Kundmachungsorgans
Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich
Beschlussdatum der Rechtsnorm
07.04.1860
Datum der Kundmachung
18.04.1860
Anfangsseite
184
Titel
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Bestrafung jener, nicht mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechen, welche von, zu lebenslangem Kerker verurtheilten Personen begangen werden
Dokumentnummer
rgb1860_0089_00184