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Hauptdokument
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Fundstelle
83/1885
Bezeichnung des Kundmachungsorgans
Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder
Beschlussdatum der Rechtsnorm
27.05.1885
Datum der Kundmachung
02.06.1885
Anfangsseite
198
Titel
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Cultus und Unterricht, womit auf Grund des §. 75 des Gesetzes vom 8. März 1885 (R. G. Bl. Nr. 22) die gewerbliche Arbeit an Sonntagen bei einzelnen Kategorien von Gewerben gestattet wird
Dokumentnummer
rgb1885_0083_00198