• 81/1853

    Fundstelle

    81/1853

    Bezeichnung des Kundmachungsorgans

    Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich

    Typ

    Gesetz

    Stück

    26

    Beschlussdatum der Rechtsnorm

    03.05.1853

    Datum der Kundmachung

    19.05.1853

    Anfangsseite

    381

    Titel

    Kaiserliches Patent, wirksam für sämmtliche Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, womit ein neues Gesetz über die innere Einrichtung und die Geschäfts-Ordnung sämmtlicher Gerichtsbehörden kundgemacht und festgesetzt wird, daß dasselbe in den Königreichen Ungarn, Kroatien, und Slawonien, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate und im Großfürstenthume Siebenbürgen am 1. Juli 1853, in den übrigen Kronländern aber mit der Wirksamkeit der daselbst neu zu organisirenden Bezirksämter (Präturen) und der übrigen Gerichtsbehörden in Anwendung zu treten habe

    Dokumentnummer

    rgb1853_0081_00381