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Hauptdokument
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Fundstelle
81/1853
Bezeichnung des Kundmachungsorgans
Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich
Beschlussdatum der Rechtsnorm
03.05.1853
Datum der Kundmachung
19.05.1853
Anfangsseite
381
Titel
Kaiserliches Patent, wirksam für sämmtliche Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, womit ein neues Gesetz über die innere Einrichtung und die Geschäfts-Ordnung sämmtlicher Gerichtsbehörden kundgemacht und festgesetzt wird, daß dasselbe in den Königreichen Ungarn, Kroatien, und Slawonien, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate und im Großfürstenthume Siebenbürgen am 1. Juli 1853, in den übrigen Kronländern aber mit der Wirksamkeit der daselbst neu zu organisirenden Bezirksämter (Präturen) und der übrigen Gerichtsbehörden in Anwendung zu treten habe
Dokumentnummer
rgb1853_0081_00381