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Hauptdokument
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Fundstelle
21/1860
Bezeichnung des Kundmachungsorgans
Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich
Beschlussdatum der Rechtsnorm
16.01.1860
Datum der Kundmachung
21.01.1860
Anfangsseite
50
Titel
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, wodurch die Verjährungszeit für die Zinsen von allen öffentlichen Schuldverschreibungen herabgesetzt wird
Dokumentnummer
rgb1860_0021_00050