Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für Ro 2016/05/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ro 2016/05/0009

Entscheidungsdatum

27.02.2018

Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich

Norm

BauO OÖ 1994 §31 Abs5;
BauRallg;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der von der benachbarten Betriebsanlage ausgehenden, auf das Baugrundstück einwirkenden Immissionsbelastung sind zwei miteinander verknüpfte Fragen zu klären, nämlich einerseits das Ausmaß der Immissionsbelastung an der Grundgrenze des Baugrundstückes und andererseits die Frage der Rechtmäßigkeit der von der Betriebsanlage ausgehenden Emissionen. Darüber hinaus ist in Bezug auf die Frage, ob die Emissionen auf Grund rechtskräftiger Bescheide zulässig sind, schon im Hinblick darauf, dass das Gesetz diesbezüglich keine Unterscheidung trifft, sowohl auf die baurechtlichen als auch auf die nach anderen Rechtsnormen geforderten, also insbesondere auch auf die gewerbebehördlichen Bescheide abzustellen vergleiche VwGH 31.3.2016, 2013/06/0124).

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016050009.J05

Im RIS seit

22.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2018

Dokumentnummer

JWR_2016050009_20180227J05

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