Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1286/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4944 F/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1286/75

Entscheidungsdatum

20.02.1976

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §32 Abs1 idF 1974/029;

Rechtssatz

Für den Anspruch auf Geburtenbeihilfe gem Paragraph 32, Absatz eins, erster Teilsatz FLAG ist weder erforderlich, dass die Antragstellerin im Bundesgebiet ihren einzigen Wohnsitz hat, noch kann verlangt werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet für immer beibehalten werde. Eine befristete Aufenthaltsbewilligung rechtfertigt für sich allein noch nicht, anzunehmen, eine Behaltung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet komme nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001286.X01

Im RIS seit

17.02.2003

Dokumentnummer

JWR_1975001286_19760220X01

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