Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2025 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und Mag. Riffel in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Schiener als Schriftführer in der Strafsache gegen unbekannte Täter wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 Abs 1 StGB, AZ 196 BAZ 188/25s der Staatsanwaltschaft Wien, über die Beschwerden der * N* gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Wien vom 21. Oktober 2025, GZ 19 Bs 246/25b-4 und GZ 19 Bs 246/25b-5, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten denDer Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2025 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und Mag. Riffel in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Schiener als Schriftführer in der Strafsache gegen unbekannte Täter wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach Paragraph 80, Absatz eins, StGB, AZ 196 BAZ 188/25s der Staatsanwaltschaft Wien, über die Beschwerden der * N* gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Wien vom 21. Oktober 2025, GZ 19 Bs 246/25b-4 und GZ 19 Bs 246/25b-5, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten den
Beschluss
gefasst: