Gründe:
[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden nachgenannte Angeklagte folgender strafbarer Handlungen schuldig erkannt, und zwar
* K* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG, teils als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (1/c/, 1/d/ und 1/e/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall, Abs 2 und 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (2/), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (3/c/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 erster Fall, Abs 2 und 3 SMG (4/a/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs 1 und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (5/c/), der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (6/c/), der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (7/c/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB, teils als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (8/c/),* K* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, erster Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG, teils als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (1/c/, 1/d/ und 1/e/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach Paragraph 28, Absatz eins, zweiter Fall, Absatz 2 und 3 SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (2/), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (3/c/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach Paragraph 28, Absatz eins, erster Fall, Absatz 2 und 3 SMG (4/a/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach Paragraph 132, Absatz eins und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (5/c/), der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB (6/c/), der Vergehen der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB (7/c/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125, 126, Absatz eins, Ziffer 7, StGB, teils als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (8/c/),
* D* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (1/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall, Abs 2 und 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (2/), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (3/a/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs 1 und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (5/a/), der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (6/), der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (7/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (8/a/),* D* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, erster Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (1/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach Paragraph 28, Absatz eins, zweiter Fall, Absatz 2 und 3 SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (2/), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (3/a/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach Paragraph 132, Absatz eins und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (5/a/), der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB (6/), der Vergehen der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB (7/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125, 126, Absatz eins, Ziffer 7, StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (8/a/),
* Ko* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (1/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall, Abs 2 und 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (2/), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (3/b/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs 1 und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (5/b/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (8/b/),* Ko* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, erster Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (1/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach Paragraph 28, Absatz eins, zweiter Fall, Absatz 2 und 3 SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (2/), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (3/b/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach Paragraph 132, Absatz eins und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (5/b/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125, 126, Absatz eins, Ziffer 7, StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (8/b/),
* B* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG (1/e/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 erster Fall, Abs 2 und 3 SMG (4/b/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs 1 und 2 erster Fall StGB als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB (5/d/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB (8/d/),* B* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, erster Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG (1/e/), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach Paragraph 28, Absatz eins, erster Fall, Absatz 2 und 3 SMG (4/b/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach Paragraph 132, Absatz eins und 2 erster Fall StGB als Beteiligte nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (5/d/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125, 126, Absatz eins, Ziffer 7, StGB als Beteiligte nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (8/d/),
* Ka* des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall, Abs 2 und 3 SMG (2/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs 1 und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (5/d/), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (6/d/), der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (7/d/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (8/d/), sowie* Ka* des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach Paragraph 28, Absatz eins, zweiter Fall, Absatz 2 und 3 SMG (2/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach Paragraph 132, Absatz eins und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (5/d/), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB (6/d/), der Vergehen der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB (7/d/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125, 126, Absatz eins, Ziffer 7, StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (8/d/), sowie
* Dr* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (1/b/ und 1/c/), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (3/d/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs 1 und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (5/a/), der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (6/b/), der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (7/b/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (8/e/).* Dr* des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, erster Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (1/b/ und 1/c/), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (3/d/), des Vergehens der Entziehung von Energie nach Paragraph 132, Absatz eins und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (5/a/), der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB (6/b/), der Vergehen der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB (7/b/) und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125, 126, Absatz eins, Ziffer 7, StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB (8/e/).
[2] Danach haben „im Rahmen einer kriminellen Vereinigung
1. vorschriftswidrig Suchtgift in einer das 25-Fache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge erzeugt, wobei ihr Vorsatz auf eine Tatbildverwirklichung in Teilmengen gerichtet war und die kontinuierliche Tatbegehung über einen längeren Deliktszeitraum und den daran geknüpften Additionseffekt mitumfasste und sie es zumindest ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, dass in Summe das 25-Fache der Grenzmenge des § 28b SMG überschritten wird, indem1. vorschriftswidrig Suchtgift in einer das 25-Fache der Grenzmenge (Paragraph 28 b, SMG) übersteigenden Menge erzeugt, wobei ihr Vorsatz auf eine Tatbildverwirklichung in Teilmengen gerichtet war und die kontinuierliche Tatbegehung über einen längeren Deliktszeitraum und den daran geknüpften Additionseffekt mitumfasste und sie es zumindest ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, dass in Summe das 25-Fache der Grenzmenge des Paragraph 28 b, SMG überschritten wird, indem
a) bislang unbekannte Täter im Objekt M*straße […] in G* im Zeitraum von 1. August 2020 bis etwa Ende Jänner 2022 durch Abernten der Blüten von zumindest 1.000 Cannabispflanzen, die in professionellen Aufzuchtzelten kultiviert worden waren, in vier Erntezyklen zumindest 156.000 Gramm Cannabiskraut mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 10,4 % THCA und 0,88 % Delta-9-THC (16.224 Gramm THCA und 1.372 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 474 Grenzmengen) gewannen;
b) bislang unbekannte Täter im Objekt P* Straße […] in W* im Zeitraum von 15. Februar 2022 bis Mitte Dezember 2022 durch Abernten der Blüten von zumindest 1.000 Cannabispflanzen, die in professionellen Aufzuchtzelten kultiviert worden waren, in zwei Aufzuchtszyklen etwa 78.000 Gramm Cannabiskraut mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 10,4 % THCA und 0,88 % Delta-9-THC (8.112 Gramm THCA und 686,40 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 237 Grenzmengen) gewannen und * Dr* zur Tathandlung beitrug, indem er das Objekt unter der falschen Identität '* Pa*' anmietete;
c) * K* im Zeitraum von 1. April 2022 bis einige Tage vor dem 31. März 2023 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren bislang unbekannten Tätern im Objekt A*-Weg […] in G* durch Abernten der Blüten von 1.452 Cannabispflanzen, die in neun professionellen Aufzuchtzelten kultiviert worden waren, anlässlich von drei Erntezyklen insgesamt zumindest 169.800 Gramm Cannabiskraut mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 20,38 % THCA und 0,81 % Delta-9-THC (34.605 Gramm THCA und 1.375 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 933 Grenzmengen) gewann und * Dr* zur Tathandlung beitrug, indem er das Objekt unter der falschen Identität '* Kol*' anmietete,
d) bislang unbekannte Täter im Objekt O*gasse […] in W* im Zeitraum von 1. Oktober 2022 bis 26. Mai 2023 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren bislang unbekannten Tätern durch Abernten der Blüten von 1.464 Cannabispflanzen, die in 11 professionellen Aufzuchtzelten kultiviert worden waren, anlässlich von zwei Erntezyklen insgesamt zumindest 114.192 Gramm Cannabiskraut mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 10,4 % THCA und 0,88 % Delta-9-THC (11.875 Gramm THCA und 1.004 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 347 Grenzmengen) gewannen, wobei * K* zur Tathandlung beitrug, indem er das Objekt unter der falschen Identität '* Z*' anmietete;
e) B* im Zeitraum von Februar 2023 bis etwa Mitte Mai 2023 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit weiteren bislang unbekannten Tätern im Objekt G*gasse […] in W* durch Abernten der Blüten von 1.040 Cannabispflanzen, die in acht professionellen Aufzuchtzelten kultiviert worden waren, insgesamt 40.844 Gramm Cannabiskraut mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 16,65 % THCA und 0,81 % Delta-9-THC (6.799 Gramm THCA und 328 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 186 Grenzmengen) gewann, wobei * K* zur Tathandlung beitrug, indem er das Objekt unter der falschen Identität '* M*' anmietete;
wobei * D* zu den unter Punkt [1.] a) bis e) genannten Tathandlungen dadurch beitrug, dass er bei der Anmietung der jeweiligen Objekte als Vermittler bzw Dolmetscher auftrat und auch in weiterer Folge die für die Vermieter erreichbare Ansprechperson bei Problemstellungen war sowie * Ko* zu den unter Punkt [1.] a) bis e) genannten Tathandlungen dadurch beitrug, dass er in die Beschaffung der Objekte für die Indooranlagen involviert war, den Betrieb der Indooranlagen finanzierte, die bei den Anlagen als Mieter auftretenden Personen vermittelte und diese mit entsprechenden Unterlagen und Dokumenten ausstattete sowie teilweise den von ihm genutzten PKW [...] für Fahrten zu und von den einzelnen Anlagen zur Verfügung stellte;
2. vorschriftswidrig Cannabispflanzen zum Zweck der Gewinnung einer das 15-Fache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge mit dem Vorsatz angebaut, dass das erzeugte Cannabiskraut in weiterer Folge durch gewinnbringende Verkäufe in Verkehr gesetzt werde, indem * Ka* zumindest am 23. Mai 2023 im Objekt L*-Gasse […] in W* als 'Gärtner' insgesamt 1.617 Cannabispflanzen kultivierte, die in 13 professionell betriebenen Aufzuchtzelten samt entsprechender Beleuchtung, Belüftung und Bewässerung angepflanzt waren, wobei * D* und * K* zur Tathandlung dadurch beitrugen, dass sie bei der Anmietung des Objektes vermittelten bzw * D* Übersetzungsleistungen erbrachte und er auch in weiterer Folge die für den Vermieter erreichbare Ansprechperson bei Problemstellungen war sowie * Ko* zu den Tathandlungen dadurch beitrug, dass er in die Beschaffung der Objekte für die Indooranlagen involviert war, den Betrieb der Indooranlagen finanzierte, die bei den Anlagen als Mieter auftretenden Personen vermittelte und diese mit entsprechenden Unterlagen und Dokumenten ausstattete sowie teilweise den von ihm genutzten PKW [...] für Fahrten zu und von den einzelnen Anlagen zur Verfügung stellte;2. vorschriftswidrig Cannabispflanzen zum Zweck der Gewinnung einer das 15-Fache der Grenzmenge (Paragraph 28 b, SMG) übersteigenden Menge mit dem Vorsatz angebaut, dass das erzeugte Cannabiskraut in weiterer Folge durch gewinnbringende Verkäufe in Verkehr gesetzt werde, indem * Ka* zumindest am 23. Mai 2023 im Objekt L*-Gasse […] in W* als 'Gärtner' insgesamt 1.617 Cannabispflanzen kultivierte, die in 13 professionell betriebenen Aufzuchtzelten samt entsprechender Beleuchtung, Belüftung und Bewässerung angepflanzt waren, wobei * D* und * K* zur Tathandlung dadurch beitrugen, dass sie bei der Anmietung des Objektes vermittelten bzw * D* Übersetzungsleistungen erbrachte und er auch in weiterer Folge die für den Vermieter erreichbare Ansprechperson bei Problemstellungen war sowie * Ko* zu den Tathandlungen dadurch beitrug, dass er in die Beschaffung der Objekte für die Indooranlagen involviert war, den Betrieb der Indooranlagen finanzierte, die bei den Anlagen als Mieter auftretenden Personen vermittelte und diese mit entsprechenden Unterlagen und Dokumenten ausstattete sowie teilweise den von ihm genutzten PKW [...] für Fahrten zu und von den einzelnen Anlagen zur Verfügung stellte;
3. vorschriftswidrig Suchtgift in einer das 25-Fache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge anderen überlassen, indem der abgesondert verfolgte * S* und weitere unbekannte Täter der kriminellen Vereinigung einen Großteil des erzeugten Cannabiskrautes (Punkt 1.), nämlich insgesamt 496.310 Gramm (66.626 Gramm THCA und 4.261 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 1.878 Grenzmengen) gewinnbringend an unbekannte Abnehmer weiterveräußerten, wobei ihr Vorsatz auf eine Tatverwirklichung in Teilmengen gerichtet war und die kontinuierliche Begehung über einen längeren Zeitraum und den daran geknüpften Additionseffekt mitumfasste und sie es ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, dass in Summe das 25-Fache der Grenzmenge überschritten wird, wobei3. vorschriftswidrig Suchtgift in einer das 25-Fache der Grenzmenge (Paragraph 28 b, SMG) übersteigenden Menge anderen überlassen, indem der abgesondert verfolgte * S* und weitere unbekannte Täter der kriminellen Vereinigung einen Großteil des erzeugten Cannabiskrautes (Punkt 1.), nämlich insgesamt 496.310 Gramm (66.626 Gramm THCA und 4.261 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 1.878 Grenzmengen) gewinnbringend an unbekannte Abnehmer weiterveräußerten, wobei ihr Vorsatz auf eine Tatverwirklichung in Teilmengen gerichtet war und die kontinuierliche Begehung über einen längeren Zeitraum und den daran geknüpften Additionseffekt mitumfasste und sie es ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, dass in Summe das 25-Fache der Grenzmenge überschritten wird, wobei
a) * D* dadurch beitrug, dass er bei der Anmietung der jeweiligen Objekte als Vermittler bzw Dolmetscher auftrat und auch in weiterer Folge die für die Vermieter erreichbare Ansprechperson bei Problemstellungen war;
b) * Ko* dadurch beitrug, dass er in die Beschaffung der Objekte für die Indooranlagen involviert war, den Betrieb der Indooranlagen finanzierte, die bei den Anlagen als Mieter auftretenden Personen vermittelte und diese mit entsprechenden Unterlagen und Dokumenten ausstattete sowie teilweise den von ihm genutzten PKW […] für Fahrten zu und von den einzelnen Anlagen zur Verfügung stellte;
c) * K* hinsichtlich des in den Anlagen zu Punkt 1.c) und d) erzeugten und verkauften Cannabiskrautes von insgesamt 262.310 Gramm (42.289 Gramm THCA und 2.202 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind 1.167 Grenzmengen) dadurch beitrug, dass er einerseits als Mieter bei den Anlagen in der O*gasse, in der G*gasse und der L*-Gasse fungierte bzw bei den Vorgesprächen mitwirkte und als Gärtner für die Kultivierung der Cannabispflanzen im Objekt A*-Weg […] zuständig war;
d) * Dr* dadurch beitrug, dass er als Mieter bei den Anlagen in der P* Straße […] und dem A*-Weg […] fungierte;
4. vorschriftswidrig Suchtgift in einer das 15-Fache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge mit dem Vorsatz besessen, dass es in Verkehr gesetzt werde, indem sie das abgeerntete Cannabiskraut aus den Aufzuchtsanlagen, das für den gewinnbringenden Verkauf bestimmt war, bis zur Sicherstellung durch die Polizei innehatten, und zwar4. vorschriftswidrig Suchtgift in einer das 15-Fache der Grenzmenge (Paragraph 28 b, SMG) übersteigenden Menge mit dem Vorsatz besessen, dass es in Verkehr gesetzt werde, indem sie das abgeerntete Cannabiskraut aus den Aufzuchtsanlagen, das für den gewinnbringenden Verkauf bestimmt war, bis zur Sicherstellung durch die Polizei innehatten, und zwar
a) * K* zumindest am 31. März 2023 im Objekt A*-Weg […] 19.483,80 Gramm Cannabiskraut (3.971,19 Gramm THCA und 158,46 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 107 Grenzmengen) und
b) * B* zumindest am 23. Mai 2023 im Objekt G*gasse […] 40.844 Gramm Cannabiskraut (6.799 Gramm THCA und 328 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz, das sind mehr als 186 Grenzmengen);
5. mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, aus einer Anlage, die der Gewinnung, Umformung, Zuführung oder Speicherung von Energie dient, Energie, deren Wert zumindest 5.000 Euro übersteigt, entzogen, indem der abgesondert verfolgte * S* bzw andere unbekannte Personen, die für die Elektroinstallationen zuständig waren, in den zu den Punkten 1.b) bis e) und 2. genannten Objekten die jeweiligen Stromzähler der elektrischen Anlagen überbrückten, um den für die Aufzuchtsanlagen benötigten Strom beziehen zu können, ohne diesen beim Energielieferanten bezahlen zu müssen, wobei
a) * D* dadurch beitrug, dass er bei der Anmietung der jeweiligen Objekte als Vermittler bzw Dolmetscher auftrat und auch in weiterer Folge die für die Vermieter erreichbare Ansprechperson bei Problemstellungen war,
b) * Ko* dadurch beitrug, dass er in die Beschaffung der Objekte für die Indooranlagen involviert war, den Betrieb der Indooranlagen finanzierte, die bei den Anlagen als Mieter auftretenden Personen vermittelte und diese mit entsprechenden Unterlagen und Dokumenten ausstattete sowie teilweise den von ihm genutzten PKW […] für Fahrten zu und von den einzelnen Anlagen zur Verfügung stellte,
c) * K* hinsichtlich der Anlagen zu Punkt 1.c) bis e) und 2. dadurch beitrug, dass er einerseits als Mieter bei den Anlagen in der O*gasse, in der G*gasse und der L*-Gasse fungierte bzw bei den Vorgesprächen mitwirkte und als Gärtner für die Kultivierung der Cannabispflanzen im Objekt im A*-Weg zuständig war,
d) * B* hinsichtlich der Anlage zu Punkt 1.e) und * Ka* hinsichtlich der Anlage zu Punkt 2. dadurch beitrugen, dass sie als Gärtner für die Kultivierung der Cannabispflanzen zuständig waren;
e) * Dr* dadurch beitrug, dass er als Mieter bei den Anlagen in der P* Straße […] und dem A*-Weg […] fungierte;
6. falsche ausländische öffentliche Urkunden, die durch Gesetz (§ 2 Abs 4 Z 4 FPG) inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt sind, im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache gebraucht, indem sie Totalfälschungen von slowakischen Identitätskarten zur Anmietung von Einfamilienhäusern benutzten, um eine falsche Identität vorzugeben, und zwar6. falsche ausländische öffentliche Urkunden, die durch Gesetz (Paragraph 2, Absatz 4, Ziffer 4, FPG) inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt sind, im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache gebraucht, indem sie Totalfälschungen von slowakischen Identitätskarten zur Anmietung von Einfamilienhäusern benutzten, um eine falsche Identität vorzugeben, und zwar
a) * D* und der abgesondert verfolgte * S* im August 2020 eine ID-Karte lautend auf den Namen '* Sl*' zur Anmietung des Objektes in der M*straße […],
b) * D* und * Dr* im Februar 2022 eine ID-Karte lautend auf den Namen '* Pa*' zur Anmietung des Objektes in der P* Straße […] sowie im April 2022 eine ID-Karte lautend auf den Namen '* Kol*' zur Anmietung des Objektes A*-Weg […],
c) * D* und * K* am 30. September 2022 eine ID-Karte lautend auf den Namen '* Z*' zur Anmietung des Objektes in der O*gasse […] sowie am 27. Jänner 2023 eine ID-Karte lautend auf den Namen '* M*' zur Anmietung des Objektes in der G*gasse […];
d) * D* und * Ka* im Februar 2023 eine ID-Karte lautend auf den Namen '* J*' zur Anmietung des Objektes in der L*-Gasse […],
7. falsche Urkunden im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache gebraucht, indem sie gefälschte Lohnbestätigungen von einem slowakischen Unternehmen zur Anmietung von Einfamilienhäusern benutzten, um entsprechende Liquidität der Mieter vorzutäuschen, und zwar
a) * D* und der abgesondert verfolgte * S* im August 2020 zur Anmietung des Objektes in der M*straße […],
b) * D* und * Dr* im Februar 2022 zur Anmietung des Objektes in der P* Straße […] sowie im April 2022 zur Anmietung des Objektes im A*-Weg […],
c) * D* und * K* am 30. September 2022 zur Anmietung des Objektes in der O*gasse […] sowie am 27. Jänner 2023 zur Anmietung des Objektes in der G*gasse […];
d) * D* und * Ka* im Februar 2023 zur Anmietung des Objektes in der L*-Gasse […];
8. fremde Sachen beschädigt, wobei ein 5.000 Euro übersteigender Schaden herbeigeführt wurde, indem der abgesondert verfolgte * S* bzw andere unbekannte Personen, die für den Aufbau und den Betrieb der Anlagen zuständig waren, in den zu Punkt 1. genannten Objekten umfangreiche Umbauten vornahmen, teilweise Wände und Türen durchbrachen sowie die zur Aufzucht der Cannabispflanzen verwendeten Zelte teilweise unter Wasser setzten, sodass der darunterliegende Parkettboden erheblich beschädigt wurde, wobei
a) * D* dadurch beitrug, dass er bei der Anmietung der jeweiligen Objekte als Vermittler bzw Dolmetscher auftrat und auch in weiterer Folge die für die Vermieter erreichbare Ansprechperson bei Problemstellungen war,
b) * Ko* dadurch beitrug, dass er in die Beschaffung der Objekte für die Indooranlagen involviert war, den Betrieb der Indooranlagen finanzierte, die bei den Anlagen als Mieter auftretenden Personen vermittelte und diese mit entsprechenden Unterlagen und Dokumenten ausstattete sowie teilweise den von ihm genutzten PKW [...] für Fahrten zu und von den einzelnen Anlagen zur Verfügung stellte,
c) * K* hinsichtlich der Anlagen zu Punkt 1.c) bis e) und 2. dadurch beitrug, dass er einerseits als Mieter bei den Anlagen in der O*gasse, in der G*gasse und der L*-Gasse fungierte bzw bei den Vorgesprächen mitwirkte und als Gärtner für die Kultivierung der Cannabispflanzen im Objekt im A*-Weg zuständig war,
d) * B* hinsichtlich der Anlage zu Punkt 1. e) und * Ka* hinsichtlich der Anlage zu Punkt 2. dadurch beitrugen, dass sie als Gärtner für die Kultivierung der Cannabispflanzen zuständig waren;
e) * Dr* dadurch beitrug, dass er als Mieter bei den Anlagen in der P* Straße […] und dem A*-Weg […] fungierte.“