Begründung:
Der Antragsteller beantragte beim Landesgericht Linz die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen gegen den Bund, die er unter anderem aus einer Entscheidung des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 15. 12. 2009 ableitet. An dieser Entscheidung wirkte ein Richter mit, der seit April 2011 Richter des Oberlandesgerichts Linz ist.
Das Oberlandesgericht Linz legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung nach § 9 Abs 4 AHG vor.Das Oberlandesgericht Linz legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung nach Paragraph 9, Absatz 4, AHG vor.