Gründe:
Mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 17. März 2011, AZ 23 Hv 56/09d, wurde Karl L***** des Vergehens der falschen Beweisaussage nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.Mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 17. März 2011, AZ 23 Hv 56/09d, wurde Karl L***** des Vergehens der falschen Beweisaussage nach Paragraphen 15, 12, zweiter Fall, 288 Absatz eins, StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Der dagegen vom Angeklagten erhobenen Berufung gab das Oberlandesgericht Linz mit Urteil vom 5. Mai 2011, AZ 7 Bs 134/11x, nicht Folge.
Mit seiner selbst verfassten - an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption gerichteten - Eingabe vom 9. Mai 2011 begehrt der Verurteilte Karl L***** gestützt auf Art 6 MRK und Art 4 Abs 2 des 7. ZPMRK die Erneuerung des Strafverfahrens und die Hemmung des Strafvollzugs.Mit seiner selbst verfassten - an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption gerichteten - Eingabe vom 9. Mai 2011 begehrt der Verurteilte Karl L***** gestützt auf Artikel 6, MRK und Artikel 4, Absatz 2, des 7. ZPMRK die Erneuerung des Strafverfahrens und die Hemmung des Strafvollzugs.