Gründe:
Harald D***** wurde (A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 2, 130 zweiter Satz zweiter Fall und 15 StGB sowie (B) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt.Harald D***** wurde (A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127, 129, Ziffer 2, 130, zweiter Satz zweiter Fall und 15 StGB sowie (B) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach Paragraph 135, Absatz eins, StGB schuldig erkannt.
Danach hat er zwischen Winter 2001/2002 und 19. März 2002 in Feldkirch, Klaus und RankweilDanach hat er zwischen Winter 2001 aus 2002, und 19. März 2002 in Feldkirch, Klaus und Rankweil
zu A) Anderen fremde bewegliche Sachen in einem 2.000,-- EUR nicht übersteigenden Gesamtwert, zu Punkt 1.) bis 5.) durch Einbruch, mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung von Einbruchsdiebstählen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, weggenommen bzw wegzunehmen versucht, und zwar
1.) dem Ernst M***** in zumindest acht Angriffen Bargeld in der Höhe von insgesamt ca 150,-- EUR jeweils nach Aufbrechen eines Staubsaugerautomaten im Bereich der vom Geschädigten in Feldkirch-Gisingen betriebenen ARAL-Tankstelle;
2.) dem Thomas K***** in insgesamt vier Angriffen Bargeld im Gesamtwert von 11,-- EUR jeweils nach Aufbrechen eines Staubsaugerautomaten im Bereich der vom Geschädigten in Feldkirch-Altenstadt betriebenen ESSO-Tankstelle, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb, weil sich kein Geld im Automaten befand;
3.) Verfügungsberechtigten der Waschanlage J***** in Klaus Wertmünzen unerhobenen Wertes wiederum nach Aufbrechen von Wasch- bzw Staubsaugerautomaten;
4.) Verfügungsberechtigten des Waschcenters-ARC in Rankweil das im dortigen Staubsaugerautomaten vorzufindende Bargeld, wobei die Tat mangels Erfolg beim Aufbrechen des Automaten beim Versuch blieb;
5.) Verfügungsberechtigten der ARAL-Tankstelle in Rankweil das im dortigen Waschautomaten vorzufindende Bargeld, wobei die Tat auch hier mangels Erfolg beim Aufbrechen des Automaten beim Versuch blieb;
6.) Verfügungsberechtigte des Interspar Illpark in Feldkirch zehn Comichefte und 40 Stück Sony-Videokassetten jeweils unerhobenen Wertes;
7.) Verfügungsberechtigten des Ambergparks in Feldkirch in sechs Angriffen jeweils ein Exemplar einer Tageszeitung (VN) unerhobenen Wertes;
8.) Verfügungsberechtigten des Gasthauses Lingg in Feldkirch in zwei Angriffen jeweils 2 Liter Milch in unbekanntem Wert;
9.) dem Elmar K***** ein kombiniertes Radio-/Fernsehgerät im Wert von ca 7,-- EUR;
zu B) am 5. März 2002 in Feldkirch den Ernst M***** dadurch geschädigt, dass er den Münzbehälter des Staubsaugerautomaten der ARAL-Tankstelle M*****, den er durch eine der in Punkt A) 1.) beschriebenen Handlungen an sich gebracht hatte, mithin eine fremde bewegliche Sache, durch Wegwerfen an einem unbekannten Ort aus der Gewahrsame des Ernst M***** dauernd entzog, ohne sich oder einem Dritten diese zuzueignen.