(2)Absatz 2,Bei einem Kreditkäufer, der
nicht in der Europäischen Union wohnhaft ist oder
über keinen satzungsmäßigen Sitz in der Europäischen Union verfügt oder
sofern er gemäß seinem nationalen Recht über keinen satzungsmäßigen Sitz in der Europäischen Union verfügt, seine Hauptverwaltung nicht in der Europäischen Union hat,
hat sein gemäß § 18 benannter Vertreter einen Rechtsträger gemäß § 2 Abs. 5 Z 1 lit. a oder c oder einen Kreditdienstleister zu benennen, es sei denn, der Vertreter ist selbst ein in § 2 Abs. 5 Z 1 lit. a oder c genannter Rechtsträger oder ein Kreditdienstleister, um Kreditdienstleistungen im Zusammenhang mit den Ansprüchen eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder dem notleidenden Kreditvertrag selbst zu erbringen, welcher mit einer natürlichen Person, einschließlich Verbrauchern gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Selbständigen, oder mit Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne von Art. 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003 S. 36, geschlossen wurde.hat sein gemäß Paragraph 18, benannter Vertreter einen Rechtsträger gemäß Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer eins, Litera a, oder c oder einen Kreditdienstleister zu benennen, es sei denn, der Vertreter ist selbst ein in Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer eins, Litera a, oder c genannter Rechtsträger oder ein Kreditdienstleister, um Kreditdienstleistungen im Zusammenhang mit den Ansprüchen eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder dem notleidenden Kreditvertrag selbst zu erbringen, welcher mit einer natürlichen Person, einschließlich Verbrauchern gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG und Selbständigen, oder mit Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne von Artikel 2, des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, Amtsblatt Nummer L 124 vom 20.05.2003 Seite 36, geschlossen wurde.