Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2004 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2004

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 483/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

19.12.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2004 mit insgesamt 525 382,25 Euro festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20005175

Dokumentnummer

NOR40085653