Bundesrecht konsolidiert

.

Entscheidung der Europäischen Kommission zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG Art. 1

Kurztitel

Entscheidung der Europäischen Kommission zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 243/2006

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.06.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2006 eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG zwecks Aufhebung der Frist für die Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 125/43 vom 12. Mai 2006 unter der Nummer 2006/340/EG verlautbart.

In der genannten Entscheidung wird die Befristung der Ausnahme von den Schwermetallgrenzwerten für Glasverpackungen gestrichen. Mit dieser Bekanntmachung wird dies für verbindlich erklärt.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021

Gesetzesnummer

20004801

Dokumentnummer

NOR40079329