Bundesrecht konsolidiert

.

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen Art. 1

Kurztitel

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 279/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

10.07.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

  1. Ziffer eins
    Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8 und Ziffer 9, Litera c, UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1994 Rechnungen auszustellen.
  2. Ziffer 2
    Die Verordnung ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20003467

Dokumentnummer

NOR40054065