Anstelle des Austauschs der vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunde haben die beiden, Vertragsparteien einander mit Noten vom 25. Februar 1994 den Abschluß des für das Inkrafttreten erforderlichen Verfahrens mitgeteilt; das Abkommen ist mit demselben Tag in Kraft getreten.