Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/01/0417

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

15

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0417

Entscheidungsdatum

30.04.2018

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6

Rechtssatz

Mit der vorsätzlichen Verwendung einer falschen Identität sowohl im Asylverfahren als auch im staatsbürgerschaftsrechtlichen Verleihungsverfahren wird ein Verhalten gesetzt, in dem eine negative Einstellung gegenüber den - im vorliegenden Zusammenhang - zum Schutz vor Gefahren für die Sicherheit sowie die öffentliche Ruhe und Ordnung erlassenen Gesetzen zum Ausdruck kommt vergleiche zur negativen Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung solcher Gefahren erlassenen Gesetzen als Maßstab des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG VwGH 20.6.2017, Ra 2017/01/0029, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L16

Im RIS seit

02.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2017010417_20180430L15

Rechtssatz für Ra 2022/01/0170

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0170

Entscheidungsdatum

20.07.2022

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/01/0417 E 30. April 2018 RS 15

Stammrechtssatz

Mit der vorsätzlichen Verwendung einer falschen Identität sowohl im Asylverfahren als auch im staatsbürgerschaftsrechtlichen Verleihungsverfahren wird ein Verhalten gesetzt, in dem eine negative Einstellung gegenüber den - im vorliegenden Zusammenhang - zum Schutz vor Gefahren für die Sicherheit sowie die öffentliche Ruhe und Ordnung erlassenen Gesetzen zum Ausdruck kommt vergleiche zur negativen Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung solcher Gefahren erlassenen Gesetzen als Maßstab des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG VwGH 20.6.2017, Ra 2017/01/0029, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010170.L06

Im RIS seit

13.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2022

Dokumentnummer

JWR_2022010170_20220720L03