Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
2013/09/0138
Entscheidungsdatum
17.12.2013
Index
L24009 Gemeindebedienstete Wien
Norm
DO Wr 1994 §18 Abs1;
DO Wr 1994 §18 Abs2;
DO Wr 1994 §26 Abs1;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/09/0139 E 17. Dezember 2013
Rechtssatz
Es steht außer Frage, dass Selbstherrlichkeiten einzelner Organwalter im Zusammenhang mit deren Arbeitszeit zu einer schweren Belastung des Betriebsklimas führen können, weil sie ohne Zweifel Unruhe in die Belegschaft bringen und eine negative Vorbildwirkung ausstrahlen (vgl. E 25. Juni 1992, 92/09/0084).Es steht außer Frage, dass Selbstherrlichkeiten einzelner Organwalter im Zusammenhang mit deren Arbeitszeit zu einer schweren Belastung des Betriebsklimas führen können, weil sie ohne Zweifel Unruhe in die Belegschaft bringen und eine negative Vorbildwirkung ausstrahlen vergleiche E 25. Juni 1992, 92/09/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090138.X09
Im RIS seit
05.02.2014
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2016
Dokumentnummer
JWR_2013090138_20131217X09