Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/08/0631

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

97/08/0631

Entscheidungsdatum

20.09.2000

Index

L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Salzburg

Norm

SHG Slbg 1975 §12a Abs5;

Rechtssatz

Erscheint die Suche nach einer anderen Bleibe beim Hilfeempfänger aus sozialhilferechtlicher Sicht als angebracht oder auch nur wünschenswert, so liegt nicht der Fall vor, auf den die Härtefallregelung des Paragraph 12 a, Absatz 5, Slbg SHG und die dazu erlassene Verordnung abstellen, dass nämlich die objektiv gebotene Übersiedlung des Hilfeempfängers in eine kostengünstigere Wohnung aus bestimmten Gründen nicht möglich oder dem Hilfeempfänger nicht zumutbar ist. Die Befriedigung des Wohnbedürfnisses des Hilfeempfängers wäre dann durch bloße Unterkunftnahme der Art nach nicht möglich (mit ausführlichen Erläuterungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080631.X05

Im RIS seit

13.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1997080631_20000920X05