Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/16/0198

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6193 F/1987

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

86/16/0198

Entscheidungsdatum

19.02.1987

Index

35/02 Zollgesetz

Norm

ZollG 1955 §93 Abs4;

Rechtssatz

Es widerspricht der Lebenserfahrung, wenn eine Person ohne Vorliegen besonderer Umstände zu einem Wohnsitz, der etwa nur aus einem - unter Umständen vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten - Zimmer am Arbeitsort besteht und nur während der Arbeitswoche benützt wird, engere persönliche Bindungen hätte als zu einer mit dem Ehegatten benützten Wohnung. Die Innehabung einer größeren Wohneinheit vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern (Hinweis auf E 30.5.1985, 83/16/0177).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160198.X02

Im RIS seit

19.02.1987

Dokumentnummer

JWR_1986160198_19870219X02

Rechtssatz für 88/16/0068

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6359 F/1988

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/16/0068

Entscheidungsdatum

27.10.1988

Index

35/02 Zollgesetz

Norm

ZollG 1955 §93 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 147;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0198 E 19. Februar 1987 VwSlg 6193 F/1987 RS 2

Stammrechtssatz

Es widerspricht der Lebenserfahrung, wenn eine Person ohne Vorliegen besonderer Umstände zu einem Wohnsitz, der etwa nur aus einem - unter Umständen vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten - Zimmer am Arbeitsort besteht und nur während der Arbeitswoche benützt wird, engere persönliche Bindungen hätte als zu einer mit dem Ehegatten benützten Wohnung. Die Innehabung einer größeren Wohneinheit vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern (Hinweis auf E 30.5.1985, 83/16/0177).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160068.X02

Im RIS seit

27.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010

Dokumentnummer

JWR_1988160068_19881027X02