Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6359 F/1988
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
88/16/0068
Entscheidungsdatum
27.10.1988
Index
35/02 Zollgesetz
Norm
ZollG 1955 §93 Abs4;
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 147;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/16/0198 E 19. Februar 1987 VwSlg 6193 F/1987 RS 2
Stammrechtssatz
Es widerspricht der Lebenserfahrung, wenn eine Person ohne Vorliegen besonderer Umstände zu einem Wohnsitz, der etwa nur aus einem - unter Umständen vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten - Zimmer am Arbeitsort besteht und nur während der Arbeitswoche benützt wird, engere persönliche Bindungen hätte als zu einer mit dem Ehegatten benützten Wohnung. Die Innehabung einer größeren Wohneinheit vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern (Hinweis auf E 30.5.1985, 83/16/0177).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160068.X02
Im RIS seit
27.10.1988
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010
Dokumentnummer
JWR_1988160068_19881027X02