Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
94/17/0112
Entscheidungsdatum
21.12.1998
Index
L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Vorarlberg
L81518 Umweltanwalt Vorarlberg
Norm
LSchG Vlbg 1982 §13;
LSchG Vlbg 1982 §20 Abs1;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0154
Rechtssatz
Auch wenn es sich bei einem Materialabbau um eine flußbauliche Maßnahme handelt, liegt dann eine Abbauanlage vor, wenn damit eine zweckorientierte und damit im Zusammenhang stehend organisierte Gewinnung von (hier:) Sand verbunden ist (Hinweis E 29.9.1992, 89/17/0104). Dies ist auch sachgerecht, weil eine - jedenfalls im Regelfall auf Gewinn gerichtete - zweckorientierte und damit im Zusammenhang stehend organisierte Gewinnung von (hier:) Sand diese Eigenschaft nicht dadurch verliert, daß sie auch positive flußbautechnische Wirkungen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994170112.X01
Dokumentnummer
JWR_1994170112_19981221X01