Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 160
Inkrafttretensdatum
16.07.1920
Außerkrafttretensdatum
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Teil VI.Teil römisch VI.
Kriegsgefangene und Grabstätten.
Abschnitt I.Abschnitt römisch eins.
Kriegsgefangene.
Artikel 160.
Die Heimschaffung der österreichischen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten soll nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages so bald wie möglich stattfinden und mit der größten Beschleunigung durchgeführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Gesetzesnummer
10000044
Dokumentnummer
NOR12001052
Alte Dokumentnummer
N1192019698S