Bundesrecht konsolidiert

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Beglaubigung öffentlicher Urkunden (Schweiz) § 0

Kurztitel

Beglaubigung öffentlicher Urkunden (Schweiz)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 340/1917

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.07.1917

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.08.1916

Index

29/14 Beglaubigung ausländischer Urkunden (Befreiung)

Titel

Staatsvertrag vom 21. August 1916 zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Schweiz über die Beglaubigung der von öffentlichen Behörden Österreichs oder der Schweiz ausgestellten oder beglaubigten Urkunden
StF: RGBl. Nr. 340/1917

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1926,

Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1957,

Bundesgesetzblatt Nr. 84 aus 1975,

Bundesgesetzblatt Nr. 398 aus 1982,

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2019,

Sonstige Textteile

(Unterzeichnet in Bern am 21. August 1916, von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät ratifiziert am 1. April 1917, die Ratifikationsurkunden ausgetauscht in Bern am 30. Mai 1917.)

Präambel/Promulgationsklausel

Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn

und

der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben, von dem Wunsche geleitet, im gegenseitigen Verkehr zwischen Österreich und der Schweiz Erleichterungen hinsichtlich der Beglaubigung der von öffentlichen Behörden Österreichs oder der Schweiz ausgestellten oder beglaubigten Urkunden einzuführen, beschlossen, zu diesem Zwecke einen besonderen Vertrag abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)

die, nachdem sie ihre Vollmachten in guter und gehöriger Form befunden hatten, die nachstehenden Artikel vereinbart haben:

Anmerkung

1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991
2. Gemäß Vertrag vom 25.5.1925, BGBl. Nr. 55/1926, zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft anzuwenden. Im Jahre 1950 wurde zwischen der österreichischen und der schweizerischen Regierung die fortdauernde Geltung festgestellt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020

Gesetzesnummer

10001738

Dokumentnummer

NOR11001760

Alte Dokumentnummer

N2191712384T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1917/340/P0/NOR11001760

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