Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs; der Präsident der Argentinischen Republik; Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen ec. und Apostolischer König von Ungarn, für Österreich und für Ungarn; Seine Majestät der König der Belgier; der Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien; der Präsident der Republik Chile; der Präsident der Republik Cuba; Seine Majestät der König von Dänemark; Seine Majestät der König von Spanien; Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika; der Präsident der Französischen Republik; Seine Majestät der König von des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und der britischen überseeischen Gebiete, Kaiser von Indien; Seine Majestät der König der Hellenen; Seine Majestät der König von Italien; Seine Majestät der Kaiser von Japan; der Präsident der Vereinigten Staaten von Mexico; der Präsident der Republik Nicaragua; Seine Majestät der König von Norwegen; Ihre Majestät die Königin der Niederlande; Seine Majestät der König von Portugal und Algarbien; Seine Majestät der König von Rumänien; Seine Majestät der Kaiser aller Reußen; Seine Majestät der König von Schweden; der Präsident der Republik Uruguay
haben in der Überzeugung, daß es nützlich sei, gemeinsam bestimmte einheitliche Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen festzusetzen, beschlossen, ein Übereinkommen zu diesem Zwecke abzuschließen und haben demgemäß zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche, hiezu in gehöriger Form ermächtigt, vereinbart haben, wie folgt: