Dieses Übereinkommen wird mit der Beifügung kundgemacht, daß es außer von der Österreichisch-Ungarischen Monarchie bisher vom Deutschen Reiche, von den Vereinigten Staaten von Amerika, von Belgien, Bolivien, China (mit Vorbehalt), Kuba, Dänemark, Spanien, Frankreich, Guatemala, Haiti, Japan, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Panama, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Salvador, Siam, Schweden und der Schweiz ratifiziert worden und daß ihm außerdem Nikaragua beigetreten ist.
Wien, am 3. September 1913.
China: Mit Vorbehalt zum Artikel 21.
Großbritannien: Mit Vorbehalt zu den Artikeln 6 und 21 und vorbehaltlich folgender Erklärung: „Bei der Unterschrift dieses Übereinkommens erklären die Bevollmächtigten Großbritanniens, die Regierung Seiner Majestät nehme an, daß die Anwendung des Artikels 12 lediglich auf Kombattanten beschränkt sei, die während eines Seekampfes, woran sie teilnahmen, oder nachher aufgenommen wurden.“
Persien: Vorbehaltlich des von der Konferenz anerkannten Rechtes, den roten Löwen und die rote Sonne anstatt und an die Stelle des roten Kreuzes zu gebrauchen.
Türkei: Vorbehaltlich des von der Friedenskonferenz anerkannten Rechtes, den roten Halbmond zu gebrauchen.