Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
GmbH-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.1996
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GmbHG
Index
21/03 GesmbH-Recht
Text
I. Hauptstück.römisch eins. Hauptstück.
Organisatorische Bestimmungen.
Erster Abschnitt.
Errichtung der Gesellschaft.
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz einsGesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.
(2)Absatz 2Von dem Betriebe von Versicherungsgeschäften sowie von der Tätigkeit als politische Vereine sind solche Gesellschaften jedoch ausgeschlossen.
Anmerkung
ÜR: Art. XVII Abs. 11 EU-GesRÄG,
BGBl. Nr. 304/1996
Schlagworte
Einmanngründung
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2015
Gesetzesnummer
10001720
Dokumentnummer
NOR12038605
Alte Dokumentnummer
N2199655935J