Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Auslieferung von Verbrechern (Additional-Erklärung) § 0

Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern (Additional-Erklärung)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 185/1902

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

06.10.1902

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

26.06.1901

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Titel

Additional-Erklärung vom 26. Juni 1901 zu dem zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem vereinigten Königreiche
von Großbritannien und Irland wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern abgeschlossenen Staatsvertrage vom 3. December 1873,
R. G. Bl. Nr. 34 vom Jahre 1874.
StF: RGBl. Nr. 185/1902

Sprachen

Deutsch, Englisch

Vertragsparteien

Mitgliedstaaten: Siehe Titeldokument, RGBl. Nr. 34/1874

Sonstige Textteile

Abgeschlossen zu London am 26. Juni 1901; von seiner k. und k. Apostolischen Majestät ratificiert am 8. Juni 1902, in den beiderseitigen Ratificationen ausgewechselt in London am 25. Juni 1902.

Ratifikationstext

Der vorstehende Staatsvertrag wird mit Wirksamkeit für die im Reichtsrathe vertretenen Königreiche und Länder hiemit kundgemacht; er tritt mit 6. October 1902 in Kraft.

Wien, am 17. September 1902

Präambel/Promulgationsklausel

Additional-Erklärung.

Nachdem von den Regierungen Österreichs und Ungarns und von der Regierung Großbritanniens und Irlands die Verlängerung der im Artikel römisch XI des zwischen seiner Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Böhmen etc. und Apostolischen König von Ungarn einerseits, und weiland Ihrer Majestät der Königin des vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien etc. anderseits am 3. December 1873 über die gegenseitige Auslieferung der Verbrecher abgeschlossenen Staatsvertrages festgesetzten Frist von 14 Tagen für nothwendig erkannt worden ist, haben die hiezu bevollmächtigten Unterzeichneten Folgendes vereinbart:

Schlagworte

RGBl. Nr. 38/1874, Ratifikation

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020

Gesetzesnummer

10001713

Dokumentnummer

NOR11001735

Alte Dokumentnummer

N2190222407S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1902/185/P0/NOR11001735

Navigation im Suchergebnis