Bundesrecht konsolidiert

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Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz) § 0

Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 70/1876

Typ

Vertrag - Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.05.1876

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

07.12.1875

Index

19/09 Niederlassungsverträge

Titel

Staatsvertrag zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Schweiz vom 7. December 1875, wegen Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern, gleichmäßiger Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen in dem Gebiete des anderen vertragenden Theiles, gegenseitiger unentgeltlicher Verpflegung der mittellosen erkrankten oder verunglückten Staatsangehörigen und gegenseitiger kostenfreien Mittheilung von amtlichen Auszügen aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Registern.
StF: RGBl. Nr. 70/1876

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1926,

Bundesgesetzblatt Nr. 298 aus 1975,

Sonstige Textteile

Der vorstehende Staatsvertrag wird nach erfolgter Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes hiemit kundgemacht.

Wien, am 20. Mai 1876.

Ratifikationstext

Abgeschlossen zu Bern am 7. December 1875, von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät ratificirt zu Wien am 7. April 1876, worüber die Auswechslung der beiderseitigen Ratificationen am 22. April 1876 in Bern erfolgt ist.

Präambel/Promulgationsklausel

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich ec. und Apostolischer König von Ungarn einerseits und die Schweizerische Eidgenossenschaft anderseits, haben für gut befunden, einen Vertrag, giltig für die österreichisch-ungarische Monarchie einerseits und für die Schweiz anderseits, zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern, gleichmäßiger Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen in dem Gebiete des anderen vertragenden Theiles; gegenseitige unentgeltliche Verpflegung der mittellosen erkrankten oder verunglückten Staatsangehörigen und gegenseitige kostenfreie Mittheilung von amtlichen Auszügen aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Registern, abzuschließen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

welche nach Auswechslung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen beiderseitigen Vollmachten, über nachstehende Artikel übereingekommen sind:

Anmerkung

1. Weiteranwendung gemäß Art. 1 des Vertrages vom 25. Mai 1925, BGBl. Nr. 55/1926.
2. Siehe weiters das Abkommen, BGBl. Nr. 204/1951.
3. Erfassungsstichtag: 1.1.1987

Schlagworte

e-rk,
Teil, Mitteilung, Ratifikation, Geburts-Register, Trauungs-Register

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10000008

Dokumentnummer

NOR11000008

Alte Dokumentnummer

N1187616602S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1876/70/P0/NOR11000008

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