eine börsennotierte Gesellschaft ist, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 Bankwesengesetz in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zugelassen sind, oder eine börsennotierte Gesellschaft aus Drittländern ist, die gemäß einer auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß § 85 Abs. 10 Börsegesetz durch die FMA zu erlassenden Verordnung Offenlegungsanforderungen unterliegt, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechen oder mit diesem vergleichbar sind,eine börsennotierte Gesellschaft ist, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt gemäß Paragraph 2, Ziffer 37, Bankwesengesetz in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zugelassen sind, oder eine börsennotierte Gesellschaft aus Drittländern ist, die gemäß einer auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß Paragraph 85, Absatz 10, Börsegesetz durch die FMA zu erlassenden Verordnung Offenlegungsanforderungen unterliegt, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechen oder mit diesem vergleichbar sind,