Bundesrecht konsolidiert

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Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland) § 0

Kurztitel

Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 78/1868

Typ

Vertrag - Deutschland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1868

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.05.1868

Index

39/04 Zollabkommen

Titel

Vertrag vom 3. Mai 1868 zwischen Sr. k. k. Apostolischen Majestät und Sr. Majestät dem Könige von Bayern, über den Anschluß der zur Grafschaft Tirol gehörigen Gemeinde Jungholz an das bayerische Zoll- und indirecte Steuersystem.
StF: RGBl. Nr. 78/1868

Sonstige Textteile

(Geschlossen zu Wien am 3. Mai 1868, Von Sr. k. k. Apostolischen Majestät ratificirt zu Prag am 22. Juni 1868 und in den beiderseitigen Ratificirungen zu Wien ausgewechselt am 26. Juni 1868.) Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen; von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; Erzherzog von Oesterreich; Großherzog von Krakau; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Bukowina, Ober- und Nieder-Schlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol; Großwojwod der Wojwodschaft Serbien ec. ec. ec.

Nachdem zwischen Unserem Bevollmächtigten und jenem Sr. Majestät des Königs von Bayern wegen des Anschlusses der zur Grafschaft Tirol gehörigen Gemeinde Jungholz an das bayerische Zoll- und indirecte Steuersystem ein aus sechzehn Artikeln und drei Anlagen bestehender Vertrag am 3. Mai 1868 zu Wien abgeschlossen und unterzeichnet worden ist:

So haben Wir nach Prüfung sämmtlicher Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Anlagen denselben gutgeheißen und genehmigt, und versprechen auch mit Unserem kaiserlichen und königlichen Worte für Uns und Unsere Nachfolger denselben seinem ganzen Inhalte nach getreu zu beobachten und beobachten zu lassen.

Zu dessen Bestätigung haben Wir die gegenwärtige Urkunde eigenhändig unterzeichnet, und mit Unserem kaiserlichen und königlichen Insiegel versehen lassen.

So geschehen in Unserer königlichen Hauptstadt Prag, den zwei und zwanzigsten des Monats Juni im Jahre des Heils Eintausend achthundert sechzig acht, Unserer Reiche im Zwanzigsten.

Nachdem Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen ec. ec. ec. und Seine Majestät der König von Bayern Sich in dem Wunsche geeinigt haben, daß die zur Grafschaft Tirol gehörige Gemeinde Jungholz dem bayerischen Zoll- und indirecten Steuersysteme angeschlossen werde, so haben zum Zwecke der deßhalb zu führenden Verhandlungen zu Bevollmächtigten ernannt, und zwar:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag abgeschlossen worden ist:

Ratifikationstext

Der vorstehende Vertrag sammt dem Schluß-Protokolle und der Erklärung vom 3. Mai 1868 wird nach erfolgter Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes mit der Wirksamkeit für die in demselben vertretenen Königreiche und Länder hiemit kundgemacht.

Wien, am 30. Juni 1868.

Schlagworte

e-rk3
Schlußprotokoll, Ratifikation, Kärnten, Oberschlesien, Niederschlesien, Reichsrat, Zollsystem

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2022

Gesetzesnummer

10003727

Dokumentnummer

NOR11003760

Alte Dokumentnummer

N3186813426T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1868/78/P0/NOR11003760

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