Landesrecht konsolidiert Wien

Navigation im Suchergebnis

2. Vereinb. gem. Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Hochwasserschutz der österr. Donau Art. 5

Kurztitel

2. Vereinb. gem. Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Hochwasserschutz der österr. Donau

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 59/2013

Typ

Kundmachung

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

05.10.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

50 Landwirtschaft (L)

Text

Artikel 5

Förderungen im Sinne dieser Vereinbarung werden ausschließlich zur Durchführung von in der Anlage 1 angeführten Projekten gewährt. Die Gewährung von Förderungen für den laufenden Betrieb sowie zur Durchführung von Instandhaltungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

Im RIS seit

15.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2014

Gesetzesnummer

20000178

Dokumentnummer

LWI40003337

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2013/59/A5/LWI40003337

Navigation im Suchergebnis