Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
2. Vereinb. gem. Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Hochwasserschutz der österr. Donau
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 59/2013
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
05.10.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
50 Landwirtschaft (L)
Text
Artikel 5
Förderungen im Sinne dieser Vereinbarung werden ausschließlich zur Durchführung von in der Anlage 1 angeführten Projekten gewährt. Die Gewährung von Förderungen für den laufenden Betrieb sowie zur Durchführung von Instandhaltungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Im RIS seit
15.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2014
Gesetzesnummer
20000178
Dokumentnummer
LWI40003337