(6)Absatz 6Werden zusätzlich zu den thermischen Verbesserungen energetische Sanierungsmaßnahmen gemäß Abs. 2 durchgeführt, so kann alternativ zu § 7, sofern hocheffiziente alternative Energiesysteme gemäß § 1 Z 5 zum Einsatz kommen, ein weiterer nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 40 vH dieser zusätzlichen Kosten, maximal jedoch 50 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume gewährt werden.Werden zusätzlich zu den thermischen Verbesserungen energetische Sanierungsmaßnahmen gemäß Absatz 2, durchgeführt, so kann alternativ zu Paragraph 7,, sofern hocheffiziente alternative Energiesysteme gemäß Paragraph eins, Ziffer 5, zum Einsatz kommen, ein weiterer nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 40 vH dieser zusätzlichen Kosten, maximal jedoch 50 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume gewährt werden.