Landesrecht konsolidiert Wien

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Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Art. 15a B-VG Art. 8

Kurztitel

Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Art. 15a B-VG

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 40/1978

Typ

Kundmachung

§/Artikel/Anlage

Art. 8

Inkrafttretensdatum

09.05.1979

Außerkrafttretensdatum

Index

50 Landwirtschaft (L)

Text

ARTIKEL 8

Inkrafttreten

  1. Absatz einsDiese Vereinbarung steht allen Ländern zur Unterzeichnung offen.
  2. Absatz 2Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach dem Zeitpunkt in Kraft, in dem drei Länder schriftlich mitgeteilt haben, daß ihre verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind.
  3. Absatz 3Für Länder, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, die aber erst nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Absatz 2, mitgeteilt haben, daß ihre verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, tritt die Vereinbarung einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft.

Im RIS seit

15.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2014

Gesetzesnummer

20000206

Dokumentnummer

LWI40003928

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1978/40/A8/LWI40003928

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