Landesrecht konsolidiert Wien

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Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Art. 15a B-VG Art. 7

Kurztitel

Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Art. 15a B-VG

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 40/1978

Typ

Kundmachung

§/Artikel/Anlage

Art. 7

Inkrafttretensdatum

09.05.1979

Außerkrafttretensdatum

Index

50 Landwirtschaft (L)

Text

ARTIKEL 7

Verfahren in Streitfällen

Die Vertragsländer verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Kommt eine Einigung innerhalb von sechs Monaten nicht zustande, so kann jedes am Streit beteiligte Land beim Verfassungsgerichtshof die Feststellung beantragen, ob eine Vereinbarung im Sinne des Artikel 15, a Absatz 2, B-VG vorliegt und ob die aus dieser Vereinbarung folgenden Verpflichtungen, soweit es sich nicht um vermögensrechtliche Ansprüche handelt, erfüllt worden sind.

Im RIS seit

15.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2014

Gesetzesnummer

20000206

Dokumentnummer

LWI40003927

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1978/40/A7/LWI40003927

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