Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Landessportgesetz für Wien
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 17/1972
Bundesland
Wien
Typ
Gesetz
§/Artikel/Anlage
§ 11
Inkrafttretensdatum
15.03.1980
Außerkrafttretensdatum
Index
40 Innere Verwaltung, Veranstaltungs- und Schulrecht (I)
40/20 Veranstaltungswesen, Sport
Text
§ 11.Paragraph 11,
(1)Absatz einsDem Magistrat der Stadt Wien obliegt die Unterstützung des Landessportpräsidiums in seiner Verwaltungstätigkeit und in der kanzleimäßigen Erledigung der Geschäfte des Landessportpräsidiums und des Landessportrates.
(2)Absatz 2Den mit der kanzleimäßigen Erledigung der Geschäfte des Landessportrates und des Landessportpräsidiums einschließlich der räumlichen Unterbringung verbundenen Sachaufwand trägt das Land Wien.
Im RIS seit
23.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Gesetzesnummer
20000192
Dokumentnummer
LWI40003672