Landesrecht konsolidiert

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Verordnung der Landesregierung über Ausweise nach dem Schischulgesetz § 3

Kurztitel

Verordnung der Landesregierung über Ausweise nach dem Schischulgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 6/2020

Bundesland

VorarlbergNächster Suchbegriff

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.03.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

Vorheriger Suchbegriff54 Sport

Text

2. Abschnitt
Ausweis für Lehrkräfte und Anwärter an Schischulen

Paragraph 3,
Größe und Material des Ausweises

Der Ausweis für Lehrkräfte und Anwärter an Schischulen ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 86 × 54 mm (Scheckkartenformat) herzustellen.

Im RIS seit

28.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2020

Gesetzesnummer

20001554

Dokumentnummer

LVB40039742

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/VO/2020/6/P3/LVB40039742

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