Landesrecht konsolidiert Vorarlberg

Navigation im Suchergebnis

Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert Anl. 3

Kurztitel

Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 75/2012

Typ

S

§/Artikel/Anlage

Anl. 3

Inkrafttretensdatum

01.12.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

30 Schulwesen

Text

Anlage 3

Kriterien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und
Qualitätssicherungsverfahren als Grundlage für allfällige Aktualisierungen der Anlage 1

1. Kriterium Externe Begutachtung

 
 

Es erfolgt eine externe Begutachtung, die rechtlich und faktisch trägerunabhängig durchgeführt wird und eine Vor-Ort-Begehung (zumindest prinzipiell) vorsieht.

 

2. Kriterium Verbreitung

 
 

Das Verfahren findet in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung allgemein Anwendung, es ist nicht auf einzelne Bereiche oder Organisationen beschränkt.

3. Kriterium Zertifikatsbefristung und Folgeverfahren

 
 

Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf maximal vier Jahre begrenzt. Es gibt klare Aussagen zur Überwachung und zu Folgeverfahren.

4. Kriterium Qualitätsbegriff (v.a. Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz)

 
 

Es liegt ein expliziter Qualitätsbegriff vor, der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz aufweist.

5. Kriterium Entwicklungsbezug (Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung)

 
 

Es wird im Verfahren Bezug auf künftige Entwicklungen genommen; dieser Entwicklungsbezug ist Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung.

Im RIS seit

14.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015

Gesetzesnummer

20000326

Dokumentnummer

LVB40009973

Navigation im Suchergebnis