(1)Absatz einsDie Behörde bestellt nach Anhörung der Landesregierung, der betroffenen Gemeinden so-wie des Natura 2000 Beirats „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ einen oder mehrere Gebietsbetreuer, denen die Aufgaben zukommen,
die Bewirtschafter, Nutzer und Besucher des Schutzgebietes in Natura 2000 relevanten Fragen zu beraten, zu informieren und Kontakte mit den zuständigen Behördenorganisationen herzustellen sowie
das Natura 2000 Gebiet „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ sowie deren Pufferzonen zu beobachten und auf die Einhaltung dieser Verordnung zu achten.
Der Gebietsbetreuer ist bei der Besorgung seiner Aufgaben unmittelbar der zuständigen Behörde unterstellt.