Landesrecht konsolidiert Vorarlberg

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Abfalltarifverordnung § 2

Kurztitel

Abfalltarifverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 13/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

27.02.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

63 Abfall

Text

Paragraph 2,
Plankostenrechnung,
allgemeine Grundsätze

  1. Absatz einsDas Entgelt für die Beseitigung andienungspflichtiger Abfälle ist tarifmäßig auf Grundlage einer Plankostenrechnung in Euro/t festzulegen.
  2. Absatz 2In der Plankostenrechnung ist jede Anlage, jeder Anlagenteil und jeder Bearbeitungsschritt auf Basis einer Vollkostenrechnung zu kalkulieren; dabei sind alle der Kostenermittlung zugrunde zu legenden Planmengen jeweils in Tonnen zu berechnen.
  3. Absatz 3Mögliche Kostenvorteile aufgrund höherer Kapazitäten der vorhandenen Anlage sind zu berücksichtigen (Paragraph 15, Absatz 4, V-AWG).

Im RIS seit

18.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2015

Gesetzesnummer

20000539

Dokumentnummer

LVB40006946

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/VO/2008/13/P2/LVB40006946

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