(3)Absatz 3Mögliche Kostenvorteile aufgrund höherer Kapazitäten der vorhandenen Anlage sind zu berücksichtigen (§ 15 Abs. 4 V-AWG).Mögliche Kostenvorteile aufgrund höherer Kapazitäten der vorhandenen Anlage sind zu berücksichtigen (Paragraph 15, Absatz 4, V-AWG).