Landesrecht konsolidiert Vorarlberg

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Abfallabfuhrverordnung § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abfallabfuhrverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 28/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2006

Außerkrafttretensdatum

31.01.2024

Index

63 Abfall

Text

Paragraph 2,
Begriffsbestimmungen

  1. Absatz einsSiedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind; bei der Zuordnung ist das Europäische Abfallverzeichnis zu berücksichtigen.
  2. Absatz 2Gemischte Siedlungsabfälle (Restabfälle) sind nicht gefährliche Siedlungsabfälle, von denen biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle, kompostierbare Garten- und Parkabfälle, Altspeisefette und Altspeiseöle sowie getrennt zu sammelnde Altstoffe und Verpackungsabfälle zuvor ausgesondert wurden.
  3. Absatz 3Sperrige Siedlungsabfälle (Sperrmüll) sind nicht gefährliche Siedlungsabfälle, die aufgrund ihrer Größe nicht in den üblichen Abfallbehältern abgeführt werden können und von denen kompostierbare Garten- und Parkabfälle und getrennt zu sammelnde Altstoffe zuvor ausgesondert wurden.
  4. Absatz 4Bioabfälle sind getrennt gesammelte biologisch abbaubare Siedlungsabfälle (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle, kompostierbare Garten- und Parkabfälle), welche in den von der Gemeinde zur Verwendung vorgeschriebenen Abfallbehältern abgeführt werden können.
  5. Absatz 5Sperrige Garten- und Parkabfälle sind biologisch abbaubare Siedlungsabfälle, die aufgrund ihrer Größe oder Menge nicht in den von der Gemeinde zur Verwendung vorgeschriebenen Abfallbehältern abgeführt werden können.
  6. Absatz 6Abfallbehälter sind Abfalltonnen, Abfallcontainer oder Abfallsäcke, die zur Sammlung und zum Abtransport der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, die der Systemabfuhr unterliegen, dienen.

Im RIS seit

18.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2024

Gesetzesnummer

20000537

Dokumentnummer

LVB40006933

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/VO/2006/28/P2/LVB40006933

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