(3)Absatz 3Ergibt die Berechnung des Beitrages nach Abs. 1 oder 2 einen Betrag von weniger als 50 Euro, so beträgt der Beitrag 50 Euro.Ergibt die Berechnung des Beitrages nach Absatz eins, oder 2 einen Betrag von weniger als 50 Euro, so beträgt der Beitrag 50 Euro.