ein Bewirtschaftungsplan vorgelegt wird, der eine nachhaltige Bewirtschaftung im Sinne des Abs. 1 vorsieht, und erwartet werden kann, dass das Fischereirevier entsprechend diesem Bewirtschaftungsplan bewirtschaftet wird.ein Bewirtschaftungsplan vorgelegt wird, der eine nachhaltige Bewirtschaftung im Sinne des Absatz eins, vorsieht, und erwartet werden kann, dass das Fischereirevier entsprechend diesem Bewirtschaftungsplan bewirtschaftet wird.