Landesrecht konsolidiert Vorarlberg

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Verordnung über den von Unternehmern und Veranstaltern anzubringenden Hinweis auf Beschränkungen nach dem Kinder- und Jugendgesetz Anl. 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verordnung über den von Unternehmern und Veranstaltern anzubringenden Hinweis auf Beschränkungen nach dem Kinder- und Vorheriger SuchbegriffJugendgesetzNächster Suchbegriff

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 34/2000 aufgehoben durch LGBl.Nr. 60/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 3

Inkrafttretensdatum

01.09.2000

Außerkrafttretensdatum

02.09.2019

Index

53 Familie, Jugend und Frauen

Text

Anlage 3

Jugendschutz auf Campingplätzen (Vorheriger SuchbegriffJugendgesetz, LGBl.Nr. 16/1999)

Im RIS seit

17.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2019

Gesetzesnummer

20000425

Dokumentnummer

LVB40009998

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