die Bestellung der Mitglieder durch die Landesregierung, die Voraussetzungen, unter denen eine Organisation oder Vereinigung stimmberechtigte Mitglieder vorschlagen kann, Mitglieder ohne Stimmrecht, Ersatzmitglieder und Dauer der Bestellung. Bei der Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirates ist die Größe der Organisationen nach Abs. 2 zu berücksichtigen und eine ausgewogene Vertretung anzustreben;die Bestellung der Mitglieder durch die Landesregierung, die Voraussetzungen, unter denen eine Organisation oder Vereinigung stimmberechtigte Mitglieder vorschlagen kann, Mitglieder ohne Stimmrecht, Ersatzmitglieder und Dauer der Bestellung. Bei der Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirates ist die Größe der Organisationen nach Absatz 2, zu berücksichtigen und eine ausgewogene Vertretung anzustreben;