von mit Brennstoffen gemäß § 3 Abs. 1 lit. e der Luftreinhalteverordnung betriebenen Heizungen, bei denen zwei Betriebsstufen zu messen sind, für beide Messungen zusammenvon mit Brennstoffen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Litera e, der Luftreinhalteverordnung betriebenen Heizungen, bei denen zwei Betriebsstufen zu messen sind, für beide Messungen zusammen
ohne Messung der Schwefeldioxid- und Stickoxidemissionen
mit Messung der Schwefeldioxid- und Stickoxidemissionen