(2)Absatz 2In den Fällen des Abs. 1 lit. c genügt es, wenn der Energieausweis für den von der Baumaßnahme betroffenen Teil erstellt wird.In den Fällen des Absatz eins, Litera c, genügt es, wenn der Energieausweis für den von der Baumaßnahme betroffenen Teil erstellt wird.