Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Anl. 3
Inkrafttretensdatum
01.03.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
5300 Erwachsenenbildung, Volksbildung
Text
Anlage 3
Kriterien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungsverfahren als Grundlage für allfällige Aktualisierungen der Anlage 1
Kriterium Externe Begutachtung
Es erfolgt eine externe Begutachtung, die rechtlich und faktisch trägerunabhängig durchgeführt wird und eine Vor-Ort-Begehung (zumindest prinzipiell) vorsieht.
Kriterium Verbreitung
Das Verfahren findet in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung allgemein Anwendung, es ist nicht auf einzelne Bereiche oder Organisationen beschränkt.
Kriterium Zertifikatsbefristung und Folgeverfahren
Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf maximal vier Jahre begrenzt. Es gibt klare Aussagen zur Überwachung und zu Folgeverfahren.
Kriterium Qualitätsbegriff (v.a. Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz)
Es liegt ein expliziter Qualitätsbegriff vor, der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz aufweist.
Kriterium Entwicklungsbezug (Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung)
Es wird im Verfahren Bezug auf künftige Entwicklungen genommen; dieser Entwicklungsbezug ist Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung.
Im RIS seit
20.09.2012
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2020
Gesetzesnummer
20000518
Dokumentnummer
LTI40034202